Vertretung der Elterninteressen 

Die Eltern haben das Recht auf Vertretung ihrer Interessen gegenüber den Lehrern, dem Schulleiter und der Schulbehörde durch:

  1. Klassenelternvertreter

  2. Elternvertreter im Schulgemeinschaftsausschuss

 

Diese Elternvertreter haben folgende Mitwirkungsrechte:

  • Recht auf Anhörung

  • Recht auf Information über alle Angelegenheiten, die die Eltern und Schüler allgemein betreffen

  • Recht auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen

  • Recht auf Stellungnahme bei der Wahl von Unterrichtsmitteln

  • an Schulen mit SGA weiters: Recht auf Teilnahme an Schulkonferenzen, ausgenommen Beratungen und Beschlussfassungen über Angelegenheiten der Leistungsbeurteilung einzelner Schüler u.ä.

und Mitbestimmungsrechte:

  • Recht auf Mitentscheidung bei der Androhung des Antrages auf Ausschluss eines Schülers

  • das Recht auf Mitentscheidung bei der Antragstellung auf Ausschluss eines Schülers

  • das Recht auf Mitentscheidung bei der Festlegung von Unterrichtsmitteln.

 

Weiters kann der Klassenelternvertreter die Einberufung einer Sitzung des Klassenforums verlangen. Ebenso können die drei Elternvertreter im SGA gemeinsam die Einberufung dieses Ausschusses verlangen.

Damit die Elternvertreter die ihnen eingeräumten Rechte wirksam wahrnehmen können, ist es zweckmäßig, dass sie Kontakt mit dem Elternverein pflegen.           

 

Für die Klassenelternvertreter mit der ihnen zugedachten Funktion als Bindeglied zwischen Eltern der Schüler der betreffenden Klasse und dem Klassenlehrer oder Klassenvorstand und allenfalls weiteren Lehrern dieser Klasse ergeben sich u.a. folgende Aufgaben:

  • Regelmäßiger Kontakt mit den Eltern der Schüler der betreffenden Klasse, Weitergabe von allgemeinen Anliegen, Wünschen usw. der Eltern an den Klassenlehrer oder Klassenvorstand.

  • Regelmäßiger Kontakt mit dem Klassenlehrer oder Klassenvorstand, Weitergabe von Anliegen und Wünschen usw. der Schule an die Eltern..

  • Mitwirkung bei der Vorbereitung der Sitzungen des Klassenforums (u.a. Vorschläge für die Tagesordnung) bzw. einer Klassenelternberatung in Zusammenarbeit mit dem Klassenvorstand.

  • Aktive Teilnahme an den Sitzungen des Klassenforums und der Klassenelternberatung (z.B. Führung der Anwesenheitsliste, Kontrolle der Stimmberechtigten, Ausgabe und Einsammeln der Stimmzettel, ev. Führung schriftlicher Aufzeichnungen).

  • Falls erforderlich, Mitwirkung beim Vollzug der Beschlüsse des Klassenforums.

  • Kontakte mit anderen Klassenelternvertretern der betreffenden Schule.

  • Unterstützung von Maßnahmen der Schule, die der Förderung der Schulgemeinschaft in der betreffenden Klasse dienen.

 

Quelle: Schulhandbuch für Elternvertreter

   
© BG-Rein, Pei