AUFGABEN des ELTERNVEREINS:

Elternvereine übernehmen Aufgaben, die die Schulbehörde nicht ausführen kann, z.B. Stellungnahme zu Schulgesetzen und Verordnungen sowie finanzielle Unterstützungen.

Sie sind unverzichtbar, wenn es um Anschaffungen besonderer Lehrmittel, Unterstützung kreativer Lehrerideen und Projekte geht, die vom Schulerhalter nicht geleistet werden (können).

Elternvereine bringen andere Sichtweisen in den Schulalltag ein, arbeiten aktiv an der Gestaltung des Lebensraumes Schule mit. Sie unterstützen Schüler, die ohne finanzielle Beihilfe des Elternvereins an Schulveranstaltungen nicht teilnehmen können und fördern Schülerideen.

Elternvereine sind besonders um eine gute Schulpartnerschaft (Vernetzung Lehrer/Schüler/Eltern, Streitschlichtung, Beschwerden, Kommunikation) bemüht.

 

Zu den wesentlichen Aufgaben des Elternvereins zählen…

WAHRUNG DER ELTERNINTERESSEN

zu Fragen der Bildung und des Schulbesuches der Kinder:

  • Wahrnehmung der Aufgaben des Elternvereines (u.a. Abgabe von Vorschlägen, Wünschen, Beschwerden und Stellungnahmen an der Schule).

  • In Schulen mit Schulgemeinschaftsausschuss: Entsendung der Vertreter der Erziehungsberechtigten in diesen Ausschuss.

  • Herstellung und Pflege der Partnerschaft zwischen Elternhaus, Schüler und Schule und Mitwirkung im Rahmen der Schulgemeinschaft.

  • Unterstützung der Eltern bei der Geltendmachung der ihnen nach dem SchUG zustehenden Rechte.

  • Unterstützung der Klassenelternvertreter bzw. der Elternvertreter im SGA bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

 

WAHRUNG DES ERZIEHUNGSRECHTES DER ELTERN

  • Unterstützung der Miterziehungsaufgaben der Schule unter Wahrung des primären Erziehungsrechtes der Eltern.

  • Förderung positiver Erziehungseinflüsse (u.a. Unterstützung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes) und Abwehr negativer Einflüsse (Brutalität, Rauschgift, Alkoholmissbrauch, Pornographie, antidemokratische Tendenzen u.a.) in Zusammenarbeit mit der Schule.

 

ERFÜLLUNG DER AUFGABEN DURCH:

  • schriftliche und mündliche Weitergabe von Anliegen der Elternschaft an die Schule (Schulleitung), an Behörden, Ämter usw.

  • Mitwirkung in den Schulgemeinschaftseinrichtungen

  • Unterstützung der Klassenelternvertreter und der Elternvertreter in den Schulgemeinschaftsausschüssen.

 

NICHT ZU DEN AUFGABEN DES ELTERNVEREINES GEHÖREN:

  • Wahrnehmung parteipolitischer Aufgaben und Ziele

  • Ausübung schulbehördlicher Aufgaben

  • Ausübung von Aufgaben der Schulaufsicht und

  • Wahrnehmung von Aufgaben der sozialen Fürsorge.

 

   
© BG-Rein, Pei